Die Mitgliederversammlung und der Vorstand werden in Ihrer Arbeit unterstützt durch einen Beirat. Die Mitgliederversammlungen 2015 und 2016 haben folgende Personen in den Beirat gewählt:
- Petra Sehrt
- Axel Berkenkamp
- Lukas Feye
- Johanna Kriegel
- Marlene Ollendorf
- Regine Grund
- Frauke Walter
- Astrid Heemsoth
- Günter Osswald
- Ulrich von Bargen
- Olaf Kluckhuhn
Aus der Vereinssatzung §9 zum Thema Beirat:
- Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten zu beraten.
- Der Beirat unterrichtet sich in geeigneter Weise über die Anliegen der Vereinsmitglieder und macht dem Vorstand Vorschläge für die Geschäftsführung.
- Der Beirat sollte aus jeweils mindestens einem Mitglied der Schulleitung, des Lehrerkollegiums, der Schülerschaft, der Beschäftigten und der Elternschaft bestehen.
- Der Vorstand lädt den Beirat mindestens einmal im Halbjahr zu einer gemeinsamen Sitzung ein. Der Vorstand kann den Beirat nach Bedarf und muss ihn auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern des Beirates einberufen. Der Beirat kann jederzeit Auskünfte vom Vorstand einholen. Der Vorstand lädt den Beirat zu Mitgliederversammlungen ein.
- Der Beirat wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
- Beiratsmitglieder müssen nicht dem Verein angehören.
- Beiratsmitglieder dürfen nicht dem Vorstand angehören.